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   BSG, 01.02.2010 - B 10 EG 12/09 B   

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https://dejure.org/2010,37150
BSG, 01.02.2010 - B 10 EG 12/09 B (https://dejure.org/2010,37150)
BSG, Entscheidung vom 01.02.2010 - B 10 EG 12/09 B (https://dejure.org/2010,37150)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - B 10 EG 12/09 B (https://dejure.org/2010,37150)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 01.02.2010 - B 10 EG 12/09 B
    6 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie hier - darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) zunächst die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 01.02.2010 - B 10 EG 12/09 B
    Ein solcher liegt unter anderem dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder sein Urteil auf Tatsachen bzw Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12).
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 01.02.2010 - B 10 EG 12/09 B
    Er hat daher darzulegen, dass er seinerseits alles getan habe, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 01.02.2010 - B 10 EG 12/09 B
    Insbesondere ist seinen Ausführungen nicht zu entnehmen, inwiefern die bereits vorliegenden Entscheidungen des BVerfG und des BSG keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage bieten (vgl BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BSG, 01.02.2010 - B 10 EG 12/09 B
    Ein solcher liegt unter anderem dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder sein Urteil auf Tatsachen bzw Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 01.02.2010 - B 10 EG 12/09 B
    4 Um eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache iS von § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG darzulegen, muss der Beschwerdeführer im Einzelnen Folgendes aufzeigen (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65): (1) Eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 01.02.2010 - B 10 EG 12/09 B
    Zur Begründung eines entsprechenden Revisionszulassungsgrundes ist nicht nur der Gehörsverstoß selbst zu bezeichnen, sondern auch darzutun, welches Vorbringen dadurch gegebenenfalls verhindert worden ist und inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36).
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